Pressemitteilung: Altanschließer: Bürgersprechstunde am 26.02.2016 ab 18.00 Uhr in Hohenleipisch – „Zum goldenen Löwen“
Altanschließer: BVerfG Beschlüsse zugunsten ALLER – Wie Geld zurück von den WAVs in Brandenburg? ANTRAG und FRIST 16.03.2016 beachten!
Bürgersprechstunde am 26.02.2016 ab 18.00 Uhr in Hohenleipisch – „Zum goldenen Löwen“
Mit Beschluss vom 12.11.2015 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Grundstückseigentümer, die schon seit langem an die Kanalisation angeschlossen sind und dennoch zur Zahlung von Kanalanschlussbeiträgen herangezogen werden, in ihren Grundrechten verletzt werden. Es liegt ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot vor.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist am 11.02.2016 der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November 2015 gefolgt.
Der AfD-Kreistagsabgeordnete Andreas Franke weist darauf hin, dass jeder Betroffene einen Antrag auf Aufhebung seines Verwaltungsaktes / Widerspruchsbescheides stellen muss.
Entsprechend seiner Auffassung sollte jeder WAV neben einer Entschuldigung gegenüber den Betroffenen das eingezogene Geld selbstständig zurückgewähren. Dieser Empfehlung ist bisher kein WAV gefolgt.
Betroffen sind in unserem Land ca. 100.000 Altanschließer.
Diese müssen jedoch beachten: OHNE Antrag beim zuständigen WAV bis zum 16.03.2016 verfallen ALLE Ansprüche aller Betroffenen. „Das Verwaltungsverfahrensgesetz sieht dazu eine dreimonatige Frist seit Veröffentlichung des Beschlusses am 17.12.2016 vor …“, so der der Kreistagsabgeordnete der AfD Andreas Franke. Diese wichtige Antragsfrist endet für ALLE Betroffenen am 16.03.2016.
In Kooperation mit dem Elsterwerdaer Stadtverordneten-Vorsitzenden Helfried Ehrling wird zu dieser Thematik zusammen mit dem Kreistagsabgeordneten der AfD Andreas Franke eine Bürgersprechstunde organsiert.
TERMIN: 26.02.2016 ab 18.00 Uhr in der Gaststätte “Zum goldenen Löwen“ in Hohenleipisch.