Bei Spenden geben Sie bitte immer „Sonderzuweisung KV EE“ und Ihren Namen, Vornamen und Adresse an.
Eine Spende bis 200,-€ können Sie via Überweisungsbeleg direkt mit der Steuererklärung geltend machen. Spenden darüber hinaus können bis zu einem Geldbetrag von 1.650,00 € (Ledige) und 3.300,00 € (Verheiratete) mittels einer Zuwendungsbescheinigung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Diese Zuwendungsbescheinigung erhalten Sie rechtzeitig von uns, zum Beginn eines jeden Jahres zugesendet (§10b EStG).
Es sind keine anstehenden Veranstaltungen vorhanden.
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