Pressemitteilung 15. März 2015: Das Land soll für die Kosten des Brückenneubaus über die Große Röder aufkommen

AfD EE/ März 15, 2015/ Pressemitteilungen

Der Landkreis Elbe-Elster darf nicht allein für das Versagen der Landesregierung bei der Beseitigung der Folgen des Abrisses der Brücke und der Wiederherstellung des Schwarze-Elster-Radwegs zahlen!

Vor dem Hintergrund des Kreistagsbeschlusses vom 23. Februar 2015, die abgerissene Brücke über die Große Röder selbst zu ersetzen, und der Ankündigung des Wirtschaftsministers vom Januar 2015, in dieser Legislaturperiode 40 Millionen Euro in die Sanierung bedeutsamer Radwege zu investieren, wendet sich der AfD-Kreisverband über die AfD-Fraktion im Landtag mit folgender Anfrage an die Landesregierung:

Welche Geldmittel wird die Landesregierung für das von ihr verursachte Abreißen der Brücke Würdenhain verbindlich bewilligen, wenn eine etwaige öffentliche Ersatzvornahme für den Brü-ckenneubau Würdenhain durch den Landkreis Elbe Elster bewerkstelligt wird, bzw. wird die Landesregierung die Kosten der Ersatzvornahme durch den Landkreis Elbe-Elster erstatten?

Die Landesregierung hat im Jahr 2008 durch das Landesumweltamt die Brücke über die Große Röder (Wür-denhain) abreißen lassen. Die Begründung war unter anderem, dass diese Brücke einsturzgefährdet sei.

Statt eines bisher ersatzlosen Abrisses wäre die Anbringung eines einfachen Verbotsschildes für jeglichen motorisierten Verkehr das einfachste Mittel gewesen, diese Brücke verkehrstechnisch zu sichern.

Das Fehlen der Brücke schädigt den regionalen Tourismus massiv.

Seit dem Jahr 2008 wartet die Bevölkerung vergeblich auf den durch die Landesregierung versprochenen Neubau der Brücke.

Das Kostenvolumen des nun beabsichtigten Neubaus wird auf ca. 300.000 € geschätzt.

Förderungsmöglichkeiten sind derzeit noch nicht bekannt.

Ebenso ist es noch ungeprüft, inwieweit die Landesregierung in Regress genommen werden kann.

 

Download der Pressemitteilung als pdf-Datei: 2015-03-15 AfD KV EE_Pressemitteilung Brücke Würdenhain

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